Arbeitsbereich (AB)
Nach dem BBB haben Sie die Möglichkeit, in den sogenannten Arbeitsbereich zu wechseln. Dies ist kein räumlicher Wechsel, sondern es folgen überwiegend formale Veränderungen. Beispielsweise beziehen Sie Ihr Arbeitsentgelt nun über alsterdialog.
Obwohl angenommen wird, dass Sie einen Großteil der zu erlernenden Tätigkeiten Ihres Arbeitsbereichs ausüben können, haben Sie auch hier die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Es finden jährliche QED-Gespräche statt, individuelle Zielvereinbarungen werden mit Ihnen gemeinsam getroffen.
Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. In bestimmten Zeitabständen werden Anträge auf Verlängerung beim Kostenträger gestellt.