Angebote für Menschen mit Handicap

Personalentwicklung für Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung

Der Gesetzgeber fordert von Werkstätten für behinderte Menschen eine ausreichende Anzahl an (sonder-)pädagogisch geschultem Fachpersonal. Diese „Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung“ (FAB) sind in der Lage den multiplen Anforderungen an eine angemessene berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, unter Berücksichtigung größtmöglicher Selbstbestimmung und Teilhabe, gerecht zu werden. Mit der SpZ erfüllen wir auf lebendige Weise diesen Auftrag.