Werkstattbeschäftigte
Seit Juli 2001 gilt für WfbM verbindlich die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO bzw. die Diakonische DMVO), die vorsieht, dass die Interessen der Beschäftigten durch einen Werkstattrat vertreten werden. Um das Amt des Werkstattrates / der Werkstatträtin ausführen zu können, bedarf es einer professionellen Qualifizierung.
alsterdialog hat eine Qualifizierungsreihe für Werkstatträte entwickelt, in der Beschäftigte, sowie deren Vertrauenspersonen, für dieses Amt angemessen vorbereitet werden.